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Die UIV wickelt die Förderungen von elektrischen Lastenfahrrädern und Elektrolastenanhänger für die Stadt Wien ab © UIV/Schlagerfilm

Wien Holding News

Do, 13. Aug 2020 UIV

Förderung elektrischer Lastenfahrräder für Betriebe

Seit 1. Februar 2020 unterstützt die Stadt Wien die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern und von Elektrolastenanhängern durch Betriebe in Wien. Urban Innovation Vienna (UIV), ein Unternehmen der Wien Holding, wickelt die Förderungen für die Stadt Wien ab.

Wien hat sich zum Ziel gesetzt, den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Stadt bis 2030 weitgehend CO2-frei zu gestalten. Die neue Förderung für elektrische Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger ist ein Anschub zur Unterstützung dieser Transformation. Insgesamt stehen dafür 800.000 Euro aus dem Wiener Ökostromfonds zur Verfügung. Derzeit sind noch rund 50 Prozent der Fördermittel verfügbar.

Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen, einschließlich EPUs, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine jeweils mit Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung in Wien.

Gefördert werden:

  • Elektrische Lastenfahrräder („Basismodell“) der EG-Fahrzeugklasse L1-eA,
  • Elektrolastenanhänger für Fahrräder,
  • die Adaptierung eines vom Hersteller angebotenen Basismodells auf spezielle Nutzungsbedürfnisse (Aufbauten, Transportboxen), der Einbau eines GPS-Trackers, ein zusätzlicher Akku.


Elektrische Lastenfahrräder ab 40 kg bis 100 kg Nutzlast und Elektrolastenanhänger werden mit maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten (ohne MWSt.) bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro gefördert. Für elektrische Lastenfahrräder mit einer Nutzlast über 100 kg beträgt die Förderung maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (ohne MWSt.) bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro. Nicht förderfähig sind elektrische Fahrräder, die lediglich einen verstärkten Rahmen sowie verstärkte Gepäckträger bei gleichzeitig herkömmlicher Bauart haben, sowie selbst zusammengebaute oder gebrauchte elektrische Lastenfahrräder.

Eine Förderung ist nur bei Verwendung von 100 Prozent Ökostrom möglich. Die Online-Registrierung muss unbedingt vor Kauf erfolgen!

Für die ersten drei Förderzusagen pro Bezirk gibt es einen Bonus von 500 Euro. Ausschlaggebend dabei ist die Adresse des Firmensitzes. Derzeit sind noch Boni im 10., 11., 12., 14., 18., 19. und 21. Wiener Gemeindebezirk verfügbar. Auch für den Nachweis des Verkaufs bzw. der Verwertung eines mehrspurigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor ist ein Bonus in Höhe von 500 EUR möglich.

Förderanträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31. Dezember 2021 eingebracht werden.

Mehr Informationen zur Förderung und zu den Einreichmodalitäten finden Sie hier >>

Weitere Informationen:
Urban Innovation Vienna Energy Center
Urban Innovation Vienna

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