Wien Holding News
Neues Immobilienmanagement der Stadt Wien
Die Entwicklung, Nutzung, Verwaltung und Verwertung des ausgedehnten Grundbesitzes der Stadt Wien soll in Zukunft optimiert werden. Die MA 69 wird ab 1. April die zentrale Abstimmungsstelle in Immobilienangelegenheiten sein. Ziel ist eine optimale Koordination sämtlicher Aktivitäten der Stadt im Immobilienbereich.
Die Stadt Wien verfügt über ausgedehnten Grundbesitz. Die Flächen werden von verschiedenen Magistratsabteilungen verwaltet, von den Unternehmungen Wiener Wohnen, KAV und Wien Kanal, aber auch von anderen Institutionen der Stadt Wien wie der Wirtschaftsagentur Wien, dem Wohnfonds Wien, den Wiener Stadtwerken und der Wien Holding bzw. deren Töchtern. Die Entwicklung, Nutzung, Verwaltung und Verwertung dieses ausgedehnten Grundbesitzes soll in Zukunft optimiert werden, berichtete Bürgermeister Dr. Michael Häupl am Dienstag in seiner Pressekonferenz. Die Wiener Stadtregierung hatte Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt, das nunmehr umgesetzt wird. Hechtner: "Die strategische Bewirtschaftung von Liegenschaften hat eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung, die Wirtschaft und den Wohnbau einer wachsenden Stadt. Ziel ist eine optimale Koordination sämtlicher Aktivitäten der Stadt im Immobilienbereich. Die Eigentümerinteressen sollen aus einer gesamtheitlichen strategischen Sicht wahrgenommen werden. Neben der Immobilienbedarfsplanung geht es dabei auch um eine optimierte Nutzung und verbesserte Verwertung des Immobilienvermögens der Stadt."
MA 69 (Liegenschaftsmanagement) als zentrale Abstimmungsstelle
Die MA 69 (Liegenschaftsmanagement) wird ab 1. April 2014 die zentrale Abstimmungsstelle in Immobilienangelegenheiten sein. Für die Magistratsabteilungen und -unternehmungen gibt es Abstimmungs-, Vorlage- und Meldepflichten, die je nach Vorhaben und Dienststelle variieren, jedenfalls aber eine zentrale Koordination immobilienrelevanter Prozesse unterstützen. Bei den ausgelagerten Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien geht es um die Sicherstellung einer probaten Kommunikation, um den Gesamtüberblick in Immobilienfragen zu behalten und die übergeordneten Gesamtinteressen der Stadt Wien zu wahren.
Als profunde Basis für die Bedarfsplanung und -überprüfung wird eine zentrale Liegenschafts- und Nutzungsevidenz eingerichtet. Als oberstes Konsensfindungsgremium in einzelfallbezogenen Fragestellungen wird auf Regierungsebene eine Immobilienkommission eingerichtet. Als deren Geschäftsstelle fungiert eine in der Magistratsdirektion angesiedelte Bereichsleitung.
Diese Gesamtstruktur zur Operationalisierung der Immobilienstrategie soll unter Bedachtnahme auf die unterschiedlichen Organisationstypen (von der Magistratsabteilung über die Unternehmung bis zur ausgegliederten Einheit) eine optimale Übersicht und eine zentrale Abstimmung immobilienrelevanter Fragen sicherstellen.
Die Immobilienstrategie gilt somit für alle städtischen Dienststellen, ausgelagerten Unternehmen und sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien unter Beachtung der jeweiligen Satzung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In sämtlichen immobilienrelevanten Themen ist eine Abstimmung mit der Magistratsabteilung 69 vorzunehmen.
Wiens Immobilienstrategie
Das neue Immobilienmanagement basiert auf einer grundlegenden Immobilienstrategie, die der Erreichung der gesamtstrategischen Ziele der Stadt Wien dient. Dazu zählen neben der Konsolidierung des Wiener Haushaltes unter anderem die Sicherstellung einer geordneten räumlichen Entwicklung, die Sicherstellung und der Ausbau kommunaler Dienstleistungen und des geförderten Wohnbaus, die Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes, die Erreichung der Klimaschutzziele sowie die Sicherstellung und der Ausbau kultureller Einrichtungen und der Naturschutz.
Immobilieneigentum im Einflussbereich der Stadt Wien ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben und die Sicherstellung künftiger Entwicklungsoptionen notwendig. Der Immobilienbestand der Stadt Wien ist zumindest auf jenem Niveau zu erhalten, das den gegenwärtigen Einfluss der Stadt Wien auf dem Immobilienmarkt insbesondere betreffend den Markt für Immobilien des Sozialen Wohnbaus sichert. Aus strategischen Gründen sind Verlagerungen innerhalb des Einflussbereiches der Stadt Wien, im Einzelfall auch Veräußerungen, zulässig. Immobilien, die für langfristig ausgelegte Kernaufgaben benötigt werden, sind grundsätzlich im Eigentum der Stadt Wien zu halten. Alternativ können kommunale Aufgaben auch in Immobilien, welche nicht im städtischen Eigentum stehen, verwirklicht werden: etwa Pacht, Miete, Leasingmodelle oder neue Finanzierungs- und Betreibermodelle. Wertsteigernde Investitionen erfolgen in Immobilien, die für die Erfüllung der Kernaufgaben benötigt werden, sowie in Projektentwicklungen für kommunale Zwecke unter Einhaltung immobilienwirtschaftlicher Grundsätze und einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Betrachtung. In absehbar nicht mehr benötigte Immobilien werden hingegen lediglich betriebsnotwendige Investitionen getätigt. Über strategisch relevante Entwicklungsflächen ist entsprechende Verfügungsgewalt mit dem Ziel anzustreben, sie zu Standorten für bauliche Nutzung zu entwickeln. Die Verwertung einer nicht mehr notwendigen Immobilie ist innerhalb der Stadt Wien so abzustimmen, dass unter Beachtung der gesamtstrategischen Ziele ein unter den jeweiligen Rahmenbedingungen des Marktes bestmögliches Ergebnis erzielt wird.
Weitere Informationen:
Wien.at